Hartz IV, die gute Nachricht: Überprüfungsanträge immer noch möglich
Hartz4-Plattform-Kritik: Ablehnungs-Bescheide der Ämter leugnen wahrheitswidrig weiterhin die Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Hartz IV insgesamt.
“Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung und ihre ausführende Verwaltung glaubt, in Sachen Hartz IV weiterhin jenseits von Recht und Gesetz ihr eigenes Süppchen kochen zu können,“ empört sich Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform Sprecherin. “Wir schämen uns für unsere so genannten Volksvertreter, die es nach gewonnener Wahl überhaupt nicht schert, dass 48% ihrer Wähler von ihnen eine Regelsatz-Erhöhung für Hartz IV erwarten. Die schallendste Ohrfeige gegen den von der Politik so oft beschworenen Rechtsstaat ist jedoch, dass amtliche Bescheide trotz gegenteiliger Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin wider besseres Wissen die Falschbehauptung verbreiten, als ginge es Deutschlands höchsten Richtern alleine um den Kinderregelsatz und nicht - wie infolge der Klage von Thomas K. geschehen - um den Regelsatz insgesamt.“
Die regionalen ARGEn und Optionskommunen versuchen die ihnen zur Zeit massenhaft ins Haus flatternden Überprüfungsanträge für Wiedergutmachungs-Rückzahlungen bei Hartz IV-Erhöhung dadurch auszutricksen, dass sie ebenso massenhaft Ablehnungsbescheide erteilen. Die ergehen – so muss man vermuten – in der Hoffnung, dass danach deutlich weniger Hartz IV-Berechtigte dagegen Widersprüche bzw. Klagen beim Sozialgericht einlegen und noch weniger die Fristen einhalten. “Wir rufen deshalb auf,“ so Brigitte Vallenthin, “nicht den Mut zu verlieren, unbedingt die Fristen einzuhalten und die nötigen Rechtsmittel weiter zu verfolgen.“

