Elena – einer neuer Fall für das BVerfG?
Ab Anfang nächsten Jahres werden die deutschen Unternehmen jeden Monat Informationen über ihre Beschäftigten in eine zentrale Datenbank übertragen. Bei dem Verfahren mit der Bezeichnung Elektronischer Engeltnachweis (Elena) werden unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe des Gehalts und der Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses übermittelt.
Nach der zentralen Steueridentifikationsnummer und der Möglichkeit für Behörden, die Konten der Bürger abzufragen, kommt nun auch noch ELENA hinzu, auf das der Bürger völlig gläsern wird!
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