Weiterbildung auch für Zeitarbeiter möglich
Auch Zeit- und Leiharbeiter haben Anspruch auf Weiterbildungsmaßnahmen.
Gerade an Mitarbeiter in der Zeitarbeit werden hohe Anforderungen an die berufliche Flexibilität gestellt. Entleihbetriebe erwarten, dass der Leiharbeitnehmer ohne größeren Einarbeitungsaufwand die ihm übertragenen Tätigkeiten verrichten kann.
Weiterbildungsförderung für arbeitslose Zeitarbeiter
Mit dem Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung erstmalig die Möglichkeit geschaffen, Leih-Arbeitnehmer bei Wiedereinstellung gezielt für die neue Tätigkeit zu qualifizieren.
Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Arbeitnehmer im Zeitraum 2007 und 2008 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und die jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beendet wird.