Corni.de - Gedanken zum Alltag

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Auf in die Suppenküche!

Election Sunday 2009-06-07Oh, was für ein himmlischer Gängelungs- und Entwürdigungsmechanismus da ersonnen wurde! Himmlisch für die Herolde des Sozialabbaus, die immer schon grundsätzlich der Ansicht waren, dass jeder Bezieher von staatlicher Leistung ein Bettler sei, sofern er keinen oder kaum einen Groschen selbst erwirtschaftet. Hoch lebe die Bürokratie, die dem Erwerbslosen oder dem Aufstocker das Leben erschwert, vielleicht dazu anspornt, dass die windigen Schnorrer, diese schamlosen Klinkenputzer erst gar nicht mehr an die Türen etwaiger Leistungsabteilungen klopfen.

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§44 SGB X - BVerfG - Entscheidung - Hartz IV - Überprüfungsantag - Anspruchs-Verlust

Was bedeutet das, wie läuft das ab?

Wenn das Bundesverfassungsgericht z.B. gemäß Artikel 1 Grundgesetz und / oder Artikel 20 Grundgesetz die Hartz-IV-Regelleistungen (§§ 20 und 28 SGB II) für verfassungwidrig, weil falsch bemessen und daher zu niedrig beurteilt, dann gehen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Verfahren zurück an die einreichenden Fachgerichte, also LSG Hessen und Bundessozialgericht.

Mit der für sie gemeinsamen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Rücken müssen dann LSG Hessen und BSG die Hartz-IV-Regelleistungen neu berechnen, z.B. durch Fachgutachten, und werden dann die Bundesregierung verurteilen, die neuen und diesmal rechtskonformen Regelleistungen rückwirkend seit dem 01. Januar 2005 (ab diesem Datum klagen die Kläger beim BVerfG) nach-zuzahlen und zukünftig fort-zuzahlen.

Beide Gerichte werden das ca. im Herbst 2010 abgeschlossen haben.

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