Koalition erwartet ein teures Urteil am 11.01.2010…
…zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder.
Zitat: BERLIN - Die Regierung muss weitere Milliardenverluste einkalkulieren. In Koalitionskreisen rechnet man damit, dass das Bundesverfassungsgericht den Kindern von Hartz-IV-Empfängern höhere Sätze als bisher zubilligt.
Quelle: NN-Online.de - Regierung fehlt vielleicht bald die nächste Milliarde
Tja hätte man damals richtig gerechnet würde es nun nicht so teuer werden. Selbst schuld. Ich hoffe das Urteil stellt auch klar raus, dass die Regelsätze im allgemeinen rechtswidrig sind.
Wie gesagt, am 11.10.2010 wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden. Ich hoffe das bis dahin alle den Überprüfungsantrag nach §44 SGBX ausgefüllt und bei der Arge eingereicht haben.
Falls noch nicht, dann ist hier der Antrag: Musterüberprüfungsantrag für SGB II/ALG II [RTF 41KB]
Dieser Überprüfungsantrag sollte bis spätestens 31 Dezember 2009 gestellt sein (Eingang bei der Behörde!), da er dann bis zum Jahr 2005 zurückwirkt, wird er später gestellt, wirkt er nur bis 2006 zurück. Nach Urteilsverkündung durch das BVerfG ist ein Überprüfungsantrag nicht mehr möglich.