Die große Angst der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Hartz-IV-Regelsätze…
…für Erwachsene und Kinder vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Erwachsene und Kinder graust es der Bundesregierung offensichtlich weitaus mehr, als bisher angenommen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Hartz-IV-Behörden seit 20. Dezember 2009 zum offenen Verfassungsbruch an. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja entschieden, daß es in dem Hartz-IV-Klageverfahren Az.: 1 BvL 1/09 (Vorverfahren LSG Hessen Az.: L 6 AS 336/07) sowohl die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Kinder (§ 28 SGB II), als auch die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Erwachsene (§ 20 SGB II) prüft, und dies am 20. Oktober 2009 in der mündlichen Verhandlung auch so durchgeführt.