Hartz IV: Kuschen oder verrecken
Auszug aus einem sogenannten Eingliederungsvertrag für ALG II-Bezieher:
Rechtsfolgebelehrung
§ 31 Zweites Buch Sozialgesetzbuch sieht bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten Leistungskürzungen vor. Das Arbeitslosengeld II kann danach - auch mehrfach nacheinander - gekürzt oder vollständig entfallen.
Sollten solche Sanktionen - aus welchen Gründen auch immer - einen Langzeitarbeitslosen treffen, droht zwangsläufig Hunger, Obdachlosigkeit und Krankheit. Somit könnte ein schräger Sachbearbeiter/In über das Schicksal eines Menschen entscheiden, im schlimmsten Fall sogar den Tod eines Betroffenen mitverschulden.
Sind unsere Politiker nur noch weltfremd, oder ist dieser Krieg gegen die eigene Bevölkerung so gewollt?
