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Hartz-IV: Schlupfloch-Urteil gibt Regierung Sparspielraum

Ich kann den Jubel über das Urteil leider nicht teilen. Persönlich glaube ich nicht daran das die Regelsätze erhöht werden.

Heute im Spiegel: Schlupfloch-Urteil gibt Regierung Sparspielraum

Kritisiert haben die Richter allerdings nur, dass der Gesetzgeber bei den Begründungen für all diese Missstände geschludert hat und seinem Ansatz nicht konsequent genug gefolgt ist. Eine bestimmte Methode haben sie indes nicht vorgeschrieben, solange die notwendigen Hilfen in einem “transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf” ermittelt werden. Zusätzliche Leistungen sind damit nicht garantiert.

Es gibt sogar Stellschrauben, um Mehrbedarf an anderer Stelle wieder herunterrechnen zu können. So gesteht das Verfassungsgericht bei der Bestimmung des Leistungsumfangs einen “Gestaltungsspielraum” zu, der die “Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse” ebenso umfasst wie die “wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs”.

Dieser Spielraum ist dabei “enger”, wenn es um die “Sicherung der physischen Existenz eines Menschen” geht, also vor allem Wohnung, Heizung, Essen, Kleidung, Gesundheit. Er ist aber “weiter” gefasst, wenn es “Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben” betrifft, also etwa das Auto, Freizeit und Unterhaltung.

Schon die Festlegung auf das untere Fünftel der Bevölkerung als statistische Bezugsgruppe ist nicht zwingend. Das Verfassungsgericht hält sie zwar für “sachgerecht”, schließt aber eine enger gefasste Vergleichsgruppe, etwa das untere Zehntel, mit entsprechend niedrigeren Ausgaben, nicht von vornherein aus. Und auch ob der Gesetzgeber das Existenzminimum “durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert, bleibt grundsätzlich ihm überlassen”.

und in der Zeit: Das Ende der Willkür

Die anschließenden Bedarfsberechnungen waren ein Hohn: Man zog Datensätze des statistischen Bundesamtes zu Rate, in denen aufgelistet war, für was die einkommensschwächsten 20 Prozent der Bevölkerung ihr Geld ausgeben. Man erkannte, dass einige wenige der dort aufgeführten Singles sich auch Pelze und Segelflugzeuge angeschafft hatten. Also zogen die Ministerialbeamten in den Rubriken Kleidung und Freizeit einige Euro ab, verschob ein paar Beträge – und landete am Ende exakt bei 345 Euro.

Noch unverfrorener und ignoranter ging man anschließend bei der Ermittlung der Kindersätze zu Werke, denn hier kam das Ministerium gänzlich ohne Berechnungen aus. Stattdessen wurde der Erwachsenensatz einfach pauschal gekürzt – mit absurden Folgen: Einem Baby steht rechnerisch Geld für Kneipenbesuche zur Verfügung, aber keines für Windeln. Und ein heranwachsender 17-Jähriger hat laut Gesetz exakt 80 Prozent so viel Hunger wie seine Mutter. Geld für Bildung war bei Erwachsenen nicht vorgesehen, also auch nicht für Kinder. Erst später wurde ein – wiederum pauschaler – Betrag für Schulhefte, Stifte und Bücher eingeführt.

Dieser Herrschaft der Willkür hat das Bundesverfassungsgericht heute einen Riegel vorgeschoben. Das ist das Signal dieses großen Urteils. Es hat allen Beteiligten vorgeführt, an welcher schändlichen, menschenverachtenden Politik sie sich beteiligt haben.

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Sahra Wagenknecht: Diese Wirtschaftsweisen kann man sich sparen

Diese “Wirtschaftsweisen” kann man sich sparen

“Wer angesichts steigender Arbeitslosigkeit eine Kürzung der Hartz IV-Regelsätze um 30 Prozent fordert, ist nicht weise, sondern irre“, kommentiert Sahra Wagenknecht aktuelle Äußerungen des “Wirtschaftsweisen” Wolfgang Franz.

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Ein hoch bezahlter Professor, der Armut und Ausgrenzung per Gesetz noch verschärfen will, ist ein Brandstifter, der überdies nichts von Ökonomie versteht. Durch weiteren Kahlschlag bei den Sozialleistungen wird nicht die ‘Arbeit für Hartz IV-Empfänger wieder attraktiver gemacht’, wie Franz behauptet.

Es werden lediglich Menschen zur Annahme von Billigjobs gezwungen und dadurch eine neue Runde des Lohndumpings eingeläutet. Angeblich Wirtschaftsweise, die sich mit derart plumpen Forderungen dem Großkapital andienen, kann der Staat sich sparen.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

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Bedeutung der Zeitarbeit nimmt zu

k&sBerlin: (hib/ELA/MPI) Die Zeitarbeit hat in den vergangenen Jahren weiter deutlich an Bedeutung gewonnen. Das zeigt der Elfte Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der nun als Unterrichtung (17/464) vorliegt. Die Zahl der Verleihbetriebe ist laut Bericht von 2004 bis 2008 um 143 Prozent gestiegen, die Zahl der Zeitarbeitnehmer hat sich ausgehend von 385 000 im Jahresdurchschnitt 2004 bis auf 760 000 im Jahresdurchschnitt 2008 erhöht und damit nahezu verdoppelt. Insbesondere mittlere und große Betriebe nutzten Zeitarbeit deutlich häufiger und intensiver als noch vier Jahren zuvor, heißt es weiter.

Zwar lag der Anteil der im Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigtenzahl laut Bericht im Zeitraum 2005 bis 2008 bei maximal 2,6 Prozent. Trotzdem sei die Arbeitnehmerüberlassung von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gewesen, schreibt die Regierung: Mehr als jedes neunte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, das im Berichtszeitraum begründet wurde, war ein Zeitarbeitsverhältnis. An dem in diesem Zeitraum erfolgten Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland hatte die Arbeitnehmerüberlassung laut Regierungsangaben einen Anteil von mehr als 20 Prozent.

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BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze

Februar 9th, 2010 Posted in ALG II Tags: , , , ,

Arbeitsamt in GießenDas heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben *. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst.

Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.

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