Bundesverfassungsgericht setzt Grundrecht außer Kraft: fiskalische Gründe
Überprüfungsanträge müssen auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte warten?
“Im Namen des Volkes,“ stellt Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform fest, „hat aus unserer Sicht das Bundesverfassungsgericht „aus fiskalischen Gründen“ das „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für die Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2010 außer Kraft gesetzt.“
Die Sprecherin der Bürgerinitiative weiter: „Da stellt sich die Grundsatzfrage des demokratischen Rechtsstaates
- Wer ist „das Volk“?
- Sind es wenige Regierungsvertreter oder Millionen Menschen in diesem Lande?
- Es schließt sich die ethische Frage an: Wem „dienen“ die Volks-Vertreter eigentlich?
- Der Wirtschaft mit Milliarden-Geschenken für marode Banken und Pleite-Unternehmen?
- Und verstehen Sie ihren „Dienst am Deutschen Volke“ darin, dass sie den Menschen existenzielle Grundrechte entziehen?“
Kläger vorm Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay, bereitet jetzt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor. „Wir dürfen gespannt sein,“ so Vallenthin, „ob Straßburg Deutschland die Karlsruher Entscheidung durchgehen lässt, aus fiskalischen Gründen das vom Bundesverfassungsgericht im selben Urteil als unverfügbar und mit der Pflicht zur Einlösung festgeschriebene Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum mal eben 6 Jahre außer Kraft zu setzen.“
