Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Teile des Gesetzes zur Vorratdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoßen nach Auffassung der Richter gegen Artikel 10 des Grundgesetzes. Teile der Daten seien unverzüglich zu löschen.
Quelle: RP-Online – csi
RSS Feed
Twitter
March 2nd, 2010
Präventus
Posted in Uncategorized
Tags: 