Posts tagged: Bundesverfassungsgericht

Mrz 13 2010

Die Erwerbslosen Beratungsstelle “Tacheles e.V.” ruft dazu auf…

keine Überprüfungsanträge zurück zu nehmen.

Die Wuppertaler Erwerbslosen Beratungsstelle “Tacheles e.V.” ruft dazu auf, keine Überprüfungsanträge zurück zu nehmen. Das Bundes- Verfassungsgericht hatte am 9. Feb. 2010 geurteilt, dass für besondere, wiederkehrende und atypische Bedarfe ab sofort über die sogenannte “Härtefallklausel” ein direkter Anspruch besteht und diese direkt nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetzes beantragt werden können. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte mit dem Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Liste erarbeitet. In dieser Liste werden atypische Bedarfe aufgeführt. Eine gewichtigen Teilaspekt wurde jedoch schon wieder entfernt. Die Liste als solches ist äußerst spärlich und betrift insgesamt nur wenige ALG-II Bezieher…

Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-hartz-iv-ueberpruefungsantraege-zurueck-nehmen-8152.php

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Mrz 02 2010

Eilmeldung: Karlsruhe kippt Vorratdatenspeicherung

Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Teile des Gesetzes zur Vorratdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoßen nach Auffassung der Richter gegen Artikel 10 des Grundgesetzes. Teile der Daten seien unverzüglich zu löschen.

Quelle: RP-Online - csi

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Klick

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Feb 27 2010

Härtefallregelung soll in diesem Jahr 100 Millionen Euro kosten

UnemployedBerlin: (hib/MIK/ELA) Die Kosten für die Härtefallregelung nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV werden in diesem Jahr rund 100 Millionen Euro betragen. Dies erklärte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU), am Donnerstagnachmittag im Haushaltsausschuss bei den Beratungen des Etats 2010 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über die finanziellen Auswirkungen der Änderungen der Regelsätze ab 1. Januar 2011 konnte die Ministerin keine Auskunft geben: Erst im Herbst diesen Jahres lägen die entsprechenden statistischen Daten vor und könnten dann erst ausgewertet werden. Anschließend werde die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen.

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Feb 17 2010

Hartz IV: 631 € nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Regelsatz - Erste Berechnung nach dem BVerfG-Urteil vom 9. Februar von einem Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages

„Der mit 631 € bezifferte, nach Bundesverfassungsgerichts-Vorgaben neu berechnete Hartz IV-Regelsatz, entspricht nicht nur unseren Erwartungen auf Grund eigener empirischer Analyse, sondern deckt sich ebenfalls mit dem Willen der Bürger, erklärt Hartz4-Plattform-Sprecherin, Brigitte Vallenthin, gegenüber dem Sozialticker.”

Die Berechnung nahm Gutachter Dipl.Kfm. Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages vor. Er hat auch die Kläger-Stellungnahmen für Thomas Kallay gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgegeben. Die vollständige Regelsatzberechnung steht in Kürze auf www.hartz4-plattform.de.

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Feb 15 2010

Erhöhung der Regelsätze mit Einführung von Mindestlohn koppeln

linke1“Die Bundesregierung macht sich mit ihrem Hin und Her lächerlich. Das Sozialstaatsgebot steht im Grundgesetz nicht unter Finanzierungsvorbehalt”, kritisiert der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Klaus Ernst, Finanzminister Schäuble wegen seiner Bedenken gegenüber etwaigen Mehrkosten durch die Umsetzung des Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. “Die Erhöhung der Hartz-Regelsätze muss mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt werden. Damit würden die Mehrkosten zum Teil gegenfinanziert.”

Ernst weiter:

“FDP-Chef Westerwelle kann toben, wie er will. Das Hartz-IV-Urteil war eindeutig und keineswegs sozialistisches Teufelszeug. Es muss jetzt umgesetzt und nicht umgedeutet werden. Die Hartz-IV-Regelsätze müssen jetzt schnell erhöht werden. Da muss die Bundesregierung noch vor der NRW-Wahl Klarheit schaffen. Wenn gleichzeitig ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt und damit niemand weniger als zehn Euro pro Stunde verdienen würde, dann würde die Zahl der Aufstocker, die trotz Job Hartz IV beantragen müssen, drastisch sinken. Das würde Milliarden sparen, die in eine Erhöhung der Regelsätze fließen können. Das würde dem Geist des Urteils entsprechen.

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Feb 13 2010

Bundesverfassungsgericht setzt Grundrecht außer Kraft: fiskalische Gründe

Überprüfungsanträge müssen auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte warten?

“Im Namen des Volkes,“ stellt Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform fest, „hat aus unserer Sicht das Bundesverfassungsgericht „aus fiskalischen Gründen“ das „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für die Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2010 außer Kraft gesetzt.“

Die Sprecherin der Bürgerinitiative weiter: „Da stellt sich die Grundsatzfrage des demokratischen Rechtsstaates

  • Wer ist „das Volk“?
  • Sind es wenige Regierungsvertreter oder Millionen Menschen in diesem Lande?
  • Es schließt sich die ethische Frage an: Wem „dienen“ die Volks-Vertreter eigentlich?
  • Der Wirtschaft mit Milliarden-Geschenken für marode Banken und Pleite-Unternehmen?
  • Und verstehen Sie ihren „Dienst am Deutschen Volke“ darin, dass sie den Menschen existenzielle Grundrechte entziehen?“

Kläger vorm Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay, bereitet jetzt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor. „Wir dürfen gespannt sein,“ so Vallenthin, „ob Straßburg Deutschland die Karlsruher Entscheidung durchgehen lässt, aus fiskalischen Gründen das vom Bundesverfassungsgericht im selben Urteil als unverfügbar und mit der Pflicht zur Einlösung festgeschriebene Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum mal eben 6 Jahre außer Kraft zu setzen.“

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Feb 12 2010

Hartz IV wird gekürzt!?

PrypjatAm Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht bewiesen und erklärt, dass die Bundesregierung bei der Berechnung des Hartz IV-Regelsatzes massiv betrogen hat. Die bei der Berechnung des Regelsatzes zugrunde gelegten Ausgaben der Ärmsten 20% (ohne Sozialhilfeempfänger) der bundesdeutschen Bevölkerung wurden um Ausgaben für Pelzmäntel, Maßanzüge, Segelflugzeuge usw. gekürzt. Dass in dieser Bevölkerungsgruppe solche Ausgaben nachweislich gar nicht vorkommen, störte die Verantwortlichen dabei nicht.

Ziel war, die Regelsätze auf einem schon vorher festgelegten Niveau zu halten, also wurde „auf Teufel komm raus“ gekürzt. Doch das reichte noch nicht, also wurde die Position „Bildungskosten“ komplett gestrichen, denn wozu benötigen ALG II-Empfänger den so was? Damit sie sich über ihre Rechte informieren und gegen rechtswidrige Ämterentscheidungen wehren können? Bloß nicht!

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Feb 11 2010

Koalition diskutiert über Kürzungen bei Hartz IV

In der Koalition wird nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts über eine Kürzung der Regelsätze diskutiert. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß plädierte für eine Hartz-IV-Kürzung, denn der Staat dürfe seine Ausgaben nicht noch weiter erhöhen. Das Verfassungsgericht hätte nicht gesagt, dass die Hartz-IV-Sätze zu niedrig seien, sagte Weiß weiter.

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Feb 09 2010

Hartz-IV: Schlupfloch-Urteil gibt Regierung Sparspielraum

Ich kann den Jubel über das Urteil leider nicht teilen. Persönlich glaube ich nicht daran das die Regelsätze erhöht werden.

Heute im Spiegel: Schlupfloch-Urteil gibt Regierung Sparspielraum

Kritisiert haben die Richter allerdings nur, dass der Gesetzgeber bei den Begründungen für all diese Missstände geschludert hat und seinem Ansatz nicht konsequent genug gefolgt ist. Eine bestimmte Methode haben sie indes nicht vorgeschrieben, solange die notwendigen Hilfen in einem “transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf” ermittelt werden. Zusätzliche Leistungen sind damit nicht garantiert.

Es gibt sogar Stellschrauben, um Mehrbedarf an anderer Stelle wieder herunterrechnen zu können. So gesteht das Verfassungsgericht bei der Bestimmung des Leistungsumfangs einen “Gestaltungsspielraum” zu, der die “Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse” ebenso umfasst wie die “wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs”.

Dieser Spielraum ist dabei “enger”, wenn es um die “Sicherung der physischen Existenz eines Menschen” geht, also vor allem Wohnung, Heizung, Essen, Kleidung, Gesundheit. Er ist aber “weiter” gefasst, wenn es “Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben” betrifft, also etwa das Auto, Freizeit und Unterhaltung.

Schon die Festlegung auf das untere Fünftel der Bevölkerung als statistische Bezugsgruppe ist nicht zwingend. Das Verfassungsgericht hält sie zwar für “sachgerecht”, schließt aber eine enger gefasste Vergleichsgruppe, etwa das untere Zehntel, mit entsprechend niedrigeren Ausgaben, nicht von vornherein aus. Und auch ob der Gesetzgeber das Existenzminimum “durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert, bleibt grundsätzlich ihm überlassen”.

und in der Zeit: Das Ende der Willkür

Die anschließenden Bedarfsberechnungen waren ein Hohn: Man zog Datensätze des statistischen Bundesamtes zu Rate, in denen aufgelistet war, für was die einkommensschwächsten 20 Prozent der Bevölkerung ihr Geld ausgeben. Man erkannte, dass einige wenige der dort aufgeführten Singles sich auch Pelze und Segelflugzeuge angeschafft hatten. Also zogen die Ministerialbeamten in den Rubriken Kleidung und Freizeit einige Euro ab, verschob ein paar Beträge – und landete am Ende exakt bei 345 Euro.

Noch unverfrorener und ignoranter ging man anschließend bei der Ermittlung der Kindersätze zu Werke, denn hier kam das Ministerium gänzlich ohne Berechnungen aus. Stattdessen wurde der Erwachsenensatz einfach pauschal gekürzt – mit absurden Folgen: Einem Baby steht rechnerisch Geld für Kneipenbesuche zur Verfügung, aber keines für Windeln. Und ein heranwachsender 17-Jähriger hat laut Gesetz exakt 80 Prozent so viel Hunger wie seine Mutter. Geld für Bildung war bei Erwachsenen nicht vorgesehen, also auch nicht für Kinder. Erst später wurde ein – wiederum pauschaler – Betrag für Schulhefte, Stifte und Bücher eingeführt.

Dieser Herrschaft der Willkür hat das Bundesverfassungsgericht heute einen Riegel vorgeschoben. Das ist das Signal dieses großen Urteils. Es hat allen Beteiligten vorgeführt, an welcher schändlichen, menschenverachtenden Politik sie sich beteiligt haben.

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Feb 09 2010

BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze

Arbeitsamt in GießenDas heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben *. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst.

Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.

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Feb 07 2010

Noch ein Tag übrig für die Einreichung von Überprüfungsanträgen und Widersprüchen wg. Hartz-IV

BundesverfassungsgerichtBis zum morgigen Montag, den 08. Februar 2010, 24 Uhr, besteht nach wie vor die Möglichkeit, betreffend der am Dienstag, den 09. Februar 2010 erfolgenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen bereits rechtskräftig gewordenen Bescheide betreffend Leistungen gemäß dem SGB II (Hartz-IV) Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X zu stellen.

Für noch nicht rechtskräftige, aktuelle Bescheide besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

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Feb 05 2010

§ 44 - Montag ist Stichtag

Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Am Dienstag, den 9. Februar, entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Berechnung und dementsprechend auch über die Rechtmäßigkeit der Höhe des so genannten „Regelsatzes“ beim Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Der Kläger ist eine Privatperson.

Bereits während der Verhandlung am 20. Oktober 2009 hatten die zuständigen Richter deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze erkennen lassen.

Nach Einschätzung mehrerer Erwerbslosen-Initiativen, darunter auch Die KEAs e.V. in Köln, besteht begründete Hoffnung auf höchstrichterliche Anerkennung, dass der Regelsatz sowohl methodisch, als auch juristisch und moralisch falsch bzw. willkürlich festgelegt worden ist und wesentlich höher sein müsste.

Wenn das BVGer. eine Entscheidung in diesem Sinne fällt, haben mehrere Millionen Erwerbslose über die letzten Jahre schlicht unrechtmäßig zu wenig Geld zum (Über)Leben erhalten. Um Ansprüche auf Nachzahlungen zurückliegender Jahre ggf. zu sichern bedarf es laut Hinweis der KEAs jedoch eines schriftlichen Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X und gegen aktuelle Bewilligungsbescheide eines fristgerechten „Widerspruchs“. Sicherheitshalber sollten solche formlosen Anträge bis zum 8. Februar 2010, dem Tag vor Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, bei der zuständigen ARGE oder dem Jobcenter gestellt worden sein.

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Feb 05 2010

Kratzen am Lack – Zur Kritik an 100 Tagen Schwarz-Gelb

Jessie„Katastrophaler Start“, „kein Kurs“, „Chaos“, „Klientelpolitik“, „handwerklich schlecht“, so oder so ähnlich lauten die Urteile der Opposition oder der meisten Medien über die ersten 100 Tage der schwarz-gelben Koalition. Auffallend ist, dass sich die Kritik an Äußerlichkeiten, an Stilfragen, am Aufspießen von Zwist innerhalb der Regierungsparteien, kurz: an Oberflächlichkeiten festmacht.

Nur ganz selten oder allenfalls am Rande findet man Kritik an den Inhalten der Regierungspolitik. Das liegt weniger daran, dass die CDU/CSU/FDP-Regierung nicht für eine ziemlich eindeutige politische Linie steht, sondern eher daran, dass ihre Kritiker selbst keine klare inhaltliche Gegenposition dagegen stellen können.

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Jan 30 2010

Wer schützt Erwerbslose vor hessischer CDU?

One last timeNun auch Familienministerin Köhler in die Hartz IV-Hetzkampagne eingestiegen

Gut 10 Tage vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts ist nun auch Bundesfamilienministerin Köhler in Hartz IV-Hetzkampagne eingestiegen. Damit bekommt ihr hessischer Parteifreund und Ministerpräsident Roland Koch prominente Unterstützung aus dem Lager der Bundesregierung. Köhler sagte der “Bild am Sonntag”, für Arbeitslose würden sich viele reguläre Vollzeit-Jobs kaum lohnen.

Eine Familie mit zwei Kindern könne mit Hartz IV bis 1.680 Euro netto im Monat erhalten. Das müsse ein Arbeitnehmer erst mal verdienen. Es gehe darum, die Schwachen zu schützen, und das “auch vor den Faulen”, so die Bundesfamilienministerin. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf Köhler vor, mit bewusst falschen Zahlen Sozialneid zu schüren und so zur Spaltung von Erwerbstätigen und Erwerbslosen beizutragen. „Wer so den Familien ins Gesicht schlägt, hat in der verantwortungsvollen Position einer Familienministerin nichts zu suchen“, sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

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Jan 28 2010

Koch hält Höhe der Hartz IV-Kinderregelsätze für pervers!

Hundt und “BILD” schließen sich an

Bonn/Frankfurt/Göttingen - Ministerpräsident Koch sprach von einer „Perversion des Sozialstaatsgedankens“, weil Millionen, die hart arbeiten, genauso viel bekommen, wie andere, die sich nicht anstrengen müssten. Die „FAZ“ stimmt dem heute zu (26.01.2009).

„BILD“ verkündete: „Für viele lohnt sich Arbeiten kaum noch!“ (BILD 22.01.2010). Warum? „Das Bundesverfassungsgericht wird im Februar voraussichtlich ein Urteil fällen, das die Regierung zu höheren Regelsätzen für die 1,7 Mio. Kinder in Hartz-IV-Familien zwingen wird. Das wird den Abstand zur regulären Vollzeitarbeit weiter verringern.“ Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt: „Wenn die Grundsicherung zu hoch ist, wird legale Arbeit unattraktiv. Das darf nicht sein.“ Da fragt BILD: „Macht Hartz IV also faul?“

weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal…

Das sind seit Wochen massive Beeinflussungsversuche des Gerichtes, um die Urteilsfindung arbeitgeberfreundlich zu gestalten und die Benachteiligung des Prekariats, insbesondere auch der Hartz IV -Kinder aufrecht zuerhalten.

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Jan 22 2010

BVerfG: Urteils-Verkündung in Sachen Hartz IV: 9. Februar

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Termin für die Urteilverkündung in Sachen Hartz IV (Regelsatzverordnung) bekannt gegeben:

Dienstag, 09 Februar, 10 Uhr

Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe

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Jan 16 2010

Hartz IV beim Bundesverfassungsgericht: plötzlicher Sinneswandel der Arbeitsministerin

Dilettante.Von der Leyen braucht 3 Monate, um “sich mehrende Anzeichen” dafür zu entdecken, dass in Karlsruhe “alle Regelsätze” auf dem Prüfstand stehen.

“In Sachen Hartz IV-Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Bundesregierung überraschend umgeschwenkt,” stellt Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin, fest. Das ist dem gestrigen Interview von Arbeitsministerin von der Leyen mit “RP-online” zu entnehmen, in dem diese erstmals erkennt, „Es mehren sich die Anzeichen, dass das Bundesverfassungsgericht uns aufgibt, die Methode der Berechnung ALLER Regelsätze zu ändern.“ Dabei hätte,“ so Vallenthin, „wer der deutschen Sprache mächtig und des Lesens kundig ist, diese Tatsache spätestens dem Verhandlungsplan des BVerfG vom 20. Oktober letzten Jahres entnehmen können.“

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Jan 06 2010

Die große Angst der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Hartz-IV-Regelsätze…

…für Erwachsene und Kinder vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Erwachsene und Kinder graust es der Bundesregierung offensichtlich weitaus mehr, als bisher angenommen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Hartz-IV-Behörden seit 20. Dezember 2009 zum offenen Verfassungsbruch an. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja entschieden, daß es in dem Hartz-IV-Klageverfahren Az.: 1 BvL 1/09 (Vorverfahren LSG Hessen Az.: L 6 AS 336/07) sowohl die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Kinder (§ 28 SGB II), als auch die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Erwachsene (§ 20 SGB II) prüft, und dies am 20. Oktober 2009 in der mündlichen Verhandlung auch so durchgeführt.

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Dez 29 2009

Koalition erwartet ein teures Urteil am 11.01.2010…

…zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder.

Zitat: BERLIN - Die Regierung muss weitere Milliardenverluste einkalkulieren. In Koalitionskreisen rechnet man damit, dass das Bundesverfassungsgericht den Kindern von Hartz-IV-Empfängern höhere Sätze als bisher zubilligt.

Quelle: NN-Online.de - Regierung fehlt vielleicht bald die nächste Milliarde

Tja hätte man damals richtig gerechnet würde es nun nicht so teuer werden. Selbst schuld. Ich hoffe das Urteil stellt auch klar raus, dass die Regelsätze im allgemeinen rechtswidrig sind.

Wie gesagt, am 11.10.2010 wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden. Ich hoffe das bis dahin alle den Überprüfungsantrag nach §44 SGBX ausgefüllt und bei der Arge eingereicht haben.

Falls noch nicht, dann ist hier der Antrag: Musterüberprüfungsantrag für SGB II/ALG II [RTF 41KB]

Dieser Überprüfungsantrag sollte bis spätestens 31 Dezember 2009 gestellt sein (Eingang bei der Behörde!), da er dann bis zum Jahr 2005 zurückwirkt, wird er später gestellt, wirkt er nur bis 2006 zurück. Nach Urteilsverkündung durch das BVerfG ist ein Überprüfungsantrag nicht mehr möglich.

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Dez 11 2009

§44 SGB X - BVerfG - Entscheidung - Hartz IV - Überprüfungsantag - Anspruchs-Verlust

Was bedeutet das, wie läuft das ab?

Wenn das Bundesverfassungsgericht z.B. gemäß Artikel 1 Grundgesetz und / oder Artikel 20 Grundgesetz die Hartz-IV-Regelleistungen (§§ 20 und 28 SGB II) für verfassungwidrig, weil falsch bemessen und daher zu niedrig beurteilt, dann gehen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Verfahren zurück an die einreichenden Fachgerichte, also LSG Hessen und Bundessozialgericht.

Mit der für sie gemeinsamen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Rücken müssen dann LSG Hessen und BSG die Hartz-IV-Regelleistungen neu berechnen, z.B. durch Fachgutachten, und werden dann die Bundesregierung verurteilen, die neuen und diesmal rechtskonformen Regelleistungen rückwirkend seit dem 01. Januar 2005 (ab diesem Datum klagen die Kläger beim BVerfG) nach-zuzahlen und zukünftig fort-zuzahlen.

Beide Gerichte werden das ca. im Herbst 2010 abgeschlossen haben.

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