Ich kann den Jubel über das Urteil leider nicht teilen. Persönlich glaube ich nicht daran das die Regelsätze erhöht werden.
Heute im Spiegel: Schlupfloch-Urteil gibt Regierung Sparspielraum
Kritisiert haben die Richter allerdings nur, dass der Gesetzgeber bei den Begründungen für all diese Missstände geschludert hat und seinem Ansatz nicht konsequent genug gefolgt ist. Eine bestimmte Methode haben sie indes nicht vorgeschrieben, solange die notwendigen Hilfen in einem “transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf” ermittelt werden. Zusätzliche Leistungen sind damit nicht garantiert.
Es gibt sogar Stellschrauben, um Mehrbedarf an anderer Stelle wieder herunterrechnen zu können. So gesteht das Verfassungsgericht bei der Bestimmung des Leistungsumfangs einen “Gestaltungsspielraum” zu, der die “Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse” ebenso umfasst wie die “wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs”.
Dieser Spielraum ist dabei “enger”, wenn es um die “Sicherung der physischen Existenz eines Menschen” geht, also vor allem Wohnung, Heizung, Essen, Kleidung, Gesundheit. Er ist aber “weiter” gefasst, wenn es “Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben” betrifft, also etwa das Auto, Freizeit und Unterhaltung.
Schon die Festlegung auf das untere Fünftel der Bevölkerung als statistische Bezugsgruppe ist nicht zwingend. Das Verfassungsgericht hält sie zwar für “sachgerecht”, schließt aber eine enger gefasste Vergleichsgruppe, etwa das untere Zehntel, mit entsprechend niedrigeren Ausgaben, nicht von vornherein aus. Und auch ob der Gesetzgeber das Existenzminimum “durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert, bleibt grundsätzlich ihm überlassen”.
und in der Zeit: Das Ende der Willkür
Die anschließenden Bedarfsberechnungen waren ein Hohn: Man zog Datensätze des statistischen Bundesamtes zu Rate, in denen aufgelistet war, für was die einkommensschwächsten 20 Prozent der Bevölkerung ihr Geld ausgeben. Man erkannte, dass einige wenige der dort aufgeführten Singles sich auch Pelze und Segelflugzeuge angeschafft hatten. Also zogen die Ministerialbeamten in den Rubriken Kleidung und Freizeit einige Euro ab, verschob ein paar Beträge – und landete am Ende exakt bei 345 Euro.
Noch unverfrorener und ignoranter ging man anschließend bei der Ermittlung der Kindersätze zu Werke, denn hier kam das Ministerium gänzlich ohne Berechnungen aus. Stattdessen wurde der Erwachsenensatz einfach pauschal gekürzt – mit absurden Folgen: Einem Baby steht rechnerisch Geld für Kneipenbesuche zur Verfügung, aber keines für Windeln. Und ein heranwachsender 17-Jähriger hat laut Gesetz exakt 80 Prozent so viel Hunger wie seine Mutter. Geld für Bildung war bei Erwachsenen nicht vorgesehen, also auch nicht für Kinder. Erst später wurde ein – wiederum pauschaler – Betrag für Schulhefte, Stifte und Bücher eingeführt.
Dieser Herrschaft der Willkür hat das Bundesverfassungsgericht heute einen Riegel vorgeschoben. Das ist das Signal dieses großen Urteils. Es hat allen Beteiligten vorgeführt, an welcher schändlichen, menschenverachtenden Politik sie sich beteiligt haben.
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