Mehr als 160.000 falsche Hartz-IV-Bescheide
Von Bernd Malmberg | Im Jahre 2009 wurde gegen 830 000 Hartz-IV Bescheide Widerspruch eingelegt.
Im vergangenen Jahr haben die Behörden nach Medienangaben in 162.300 Fällen falsche Hartz-IV-Bescheide erlassen. Das räumte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrem jüngsten Statistikbericht ein, wie die Zeitung „Bild“ berichtet. Die falschen Bescheide seien auf Fehler in den Grundsicherungsämtern zurückzuführen.
Nach Angaben der BA wurden im Vorjahr insgesamt knapp 25 Millionen Bescheide erteilt. Aus der Jahresstatistik der Behörde geht hervor, dass 2009 in 830.200 Fällen Widerspruch eingelegt wurde. Etwa jeder dritte Widerspruch sei erfolgreich gewesen. dpa/pz
Moment mal: Wenn etwa jeder dritte Widerspruch erfolgreich war, habe ich hier ein kleines Problem. Wieso waren es dann nur 162.300 falsche Bescheide? Ich glaube, ich muss gegen die offizielle Zahl 162.300 auch Widerspruch einlegen. Bitte liebe BA und alle ArGen, nachrechnen!
Aber es geht bei Hartz-IV nicht um korrektes Handeln. Es geht um die Verwaltung von Menschen, die von der Gesellschaft fallengelassen wurden. Es geht um Beamte, von denen nur sehr wenige gerne ihre Arbeit dort verrichten und für die es keine Auszeichnung ist, im Bekannten- und Freundeskreis zu vermelden, dass man jetzt Hartz-IV-Bezieher betreuen muss. Ja, es ist ein MUSS, kein darf.
Es geht auch um befristete Angestellte in den ARGE(n) und Jobcentren, die in ständiger Angst vor einem Auslaufen des Arbeitsvertrages ihre Arbeit machen. Die mit ansehen müssen, wie andere, die die gleiche Arbeit tun, als Beamte beruflich keine Entlassung zu befürchten haben.
Es geht um eine Zweiklassengesellschaft innerhalb und außerhalb der Betreuung von erwerbslosen Menschen.
Vor allem geht es erstmal um das Einsparen von Geldern. Es wird niemand von den Diensthabenden dafür belohnt, dass er durch Qualifikation einen erwerbslosen Menschen vom Leistungsbezieher zum Steuerzahler gemacht hat. Denn Qualifikation bedeutet Investition. Und Investition wird in den ARGE(n) und Jobcentren so gefürchtet, wie der Teufel das Weihwasser fürchtet. Es werden jene Menschen aus ihren Elend der Betreuung von erwerbslosen Menschen befreit, die zunächst, und sei es erst einmal auf dem Papier, Gelder einsparen.
Ob man noch zu den minder privilegierten Beamten und Angestellten gehört, die sich mit jenen abgeben müssen, mit denen man von Standeswegen nichts zu tun hat (und haben will), wenn der Klageweg beendet ist, ist bei der Fluktuation innerhalb der ARGE(n) und Jobcentren sehr fraglich.


